Deine Fahrschule in der Hallertau

Mit unserer langjährigen Erfahrung und geballter Kompetenz bringen wir dich zu deinem gewünschten Führerschein-Erfolg.

Unser Fahrschul-Gebendorfer Team ist für dich da!

STARKES TEAM

Eine Fahrschule ist nur so gut wie die Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer und Bürofachkräfte. Wir haben ein sehr gutes Team und achten auf ständige Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.

GROßER FUHRPARK

Auf euch wartet ein breitgefächerter Fuhrpark. Ihr lernt auf aktuellen Modellen zuverlässiger Marken. So könnt ihr euch ganz auf eure wachsenden Fähigkeiten konzentrieren.

SCHEINE UND KURSE

Neben allen relevanten Führerscheinklassen bieten wir auch weiterführende Kurse an.

Dein Partner für den Führerschein

  • Unsere engagierten Fahrlehrer/innen sorgen für eine gewissenhafte Ausbildung
  • In jeder Führerscheinklasse stehen mehrere Schulungsfahrzeuge zur Verfügung
  • Die Motorradausbildung findet auch von Bike zu Bike statt
  • Jahrzehntelange Erfahrung mit überdurchschnittlich guten Prüfungsergebnissen
  • Vorbildlich – Verlässlich – Verbandsfahrschule

News

Theoriekurs - Obersüßbach

Alle Theoriestunden (Kl. B) in sieben Tagen!!!

Montag, 27.05.24 – G1 + G2

Dienstag, 28.05.24 – G3 + G4

Mittwoch, 29.05.24 – G5 + G6

Donnerstag, 30.05.24 – Feiertag (Fronleichnam)

Montag, 03.06.24 – G7 + G8

Dienstag, 04.06.24 – G9 + G10

Mittwoch, 05.06.24 – G11 + G12

Donnerstag, 06.06.24 – B1 + B2

jeweils von 17:30 – 20:30 Uhr

Bitte um vorherige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!!

Anmeldung und bei weiteren Fragen, gerne persönlich zu unseren Bürozeiten oder telefonsich/per E-Mail:

0175/75 88 972
08708/92 89 671
info@fahrschule-gebendorfer.de

BKF-Weiterbildung 2024

Sa, 02.03.24 – Modul 5

Sa, 06.04.24 – Modul 4

Sa, 04.05.24 – Modul 3

Sa, 04.06.24 – Modul 2

Sa, 06.07.24 – Modul 1

Fahschule Gebendorfer – Am Graben 22 – 84048 Mainburg

8 – 16 Uhr

95 Euro inkl. Verpflegung

Anmeldung unter: info@fahrschule-gebendorfer.de

Theorieunterricht

Jetzt kannst du ganz leicht online Termine reservieren. In unserem Kalender siehst du auf einem Blick die nächsten Theoriestunden, Seminare oder Veranstaltungen.

Wir bitten dich darum, getätigte Reservierungen einzuhalten oder uns rechtzeitig Bescheid zu geben, falls Du nicht kommen kannst. So ist es uns möglich, den Platz an einen anderen Fahrschüler zu vergeben.

Mainburg

Unterricht
Montag und Donnerstag:
18:00 – 19:30 Uhr

Anmeldung und Büro
Donnerstag ab 17:00 Uhr

Obersüßbach

Unterricht
-Theoriekurs-

Anmeldung und Büro
Mittwoch
18:00 Uhr

Pfeffenhausen

Unterricht
-Theoriekurs-

Anmeldung und Büro
Dienstag
18:00 Uhr

Theorieprüfungen

Langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen ermöglichen uns, dich mithilfe modernster Lehrmethoden in kürzester Zeit fit für die Fahrprüfung zu machen. Dabei setzen wir nicht auf langweilige Vorträge, sondern auf lebendigen und interaktiven Unterricht! Die Theorieprüfungen finden in Landshut jeden Montag statt – in Mainburg an Freitagen in den geraden Kalenderwochen. Bitte melde dich dazu rechtzeitig in der Fahrschule an.

Führerscheinklassen

Mit unserem Team der Fahrschule Gebendorfer könnt ihr euch in allen wichtigen EU-Führerscheinklassen ausbilden lassen. Egal ob Auto, Motorrad, Traktor oder LkW.

Auto

Autoführerschein mit Automatik + Schaltung (B197)

Mindestalter: 17 Jahre in Begleitung/18 Jahre

Die Fahrerlaubnisklasse B197 also Automatikführerschein der neuen Art, ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse B mit automatischer und schaltgetriebener Kraftübertragung.

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Zu beachten bei aufbauenden Führerscheinklassen:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!
Autoführerschein mit 17 (BF17)

Mit der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg in Begleitung eines Erwachsenen über 30 Jahre, mit einem Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 (alter Führerschein), der seit mindestens 5 Jahren gültig ist und nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister besitzt, führen.

Autoführerschein (B)

Mindestalter: 18 Jahre
Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3.500 kg

Autoführerschein mit Anhänger (BE)

Mindestalter: 18 Jahre (oder ab 17 Jahre, entweder begleitet oder bei Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.)

Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg führen. Die Klasse BE stellt Fahrzeugkombinationen dar aus einem KFZ der Klasse B plus einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM max. 3.500 kg.

Autoführerschein mit Anhäger (B96)

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein (B196)

Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: min. 5 Jahre im Besitz der Klasse B

Mit dem B196 darfst du Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Schulung:

  • 4x klassenspezifischer Motorradunterricht á 90 Min.
  • 5x praktische Übungen á 90 Min.

Wichtig: NUR in Deutschland gültig und KEIN Aufstieg nach 2 Jahren auf Klasse A2 möglich

Motorrad

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, Mofas – maximal 25 km/h bbH

Kleinkrafträder (AM)

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder (z.B. Roller – auch mit Beiwagen)
Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Straßen-Quads und Leichtkraftfahrzeuge
• maximal 45 km/h bbH,
• Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum und Nutzleistung max. 4kW

Motorradführerschein Leichtkrafträder 125 ccm (A1)

Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkraftrad:
• bis 125 ccm Hubraum und
• nicht mehr als 11 kW (15 PS) Motorleistung
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
oder dreirädrige KFZ mit max. Leistung von 15kW

Motorradführerschein für leistungsreduzierte Krafträder (A2)
Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder
• Motorleistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
• Ausgangsleistung max. 70 kW (Drosselung auf 35 kW)

 

Motorradführerschein Krafträder (A)

Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klase A2 von mindestens zwei Jahren

Alle Krafträder (auch mit Beiwagen), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Traktor

Zugmaschinen-Führerschein bis 40 km/h (L)

Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

Zugmaschinen-Führerschein bis 60 km/h (T)

Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (unter 18 Jahren bbH 40 km/h), sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

LkW

Lkw-Führerschein bis 7,5t (C1)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Lkw-Führerschein bis 12t mit Anhänger (C1E)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

LkW-Führerschein (C)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

LkW-Führerschein mit Anhänger (CE)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Kursangebote

Sorge mit einem Kurs dafür, dass du fit im Straßenverkehr bleibst. Erweitere deine Fähigkeiten und mache einen Spezialschein. Informationen per E-Mail: info@fahrschule-gebendorfer.de oder telefonisch unter 08708/92 89 671.

Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG

Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle fünf Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklasse C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist.

Staplerfahrerausbildung nach BGG 925

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gabelstapler-Ausbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche und geistige Befähigung.

Wir bieten den theoretischen und praktischen Teil des Unterrichts aus einer Hand. Deine Abschlussprüfung legst du direkt bei uns ab und erhaltest deinen Fahrausweis, der für alle Flurförderzeuge, überbetrieblich und EU-weit gültig ist. Eine eingehende Unterweisung auf den zu bedienenden Gabelstapler muss im Anschluss an die Ausbildung im Betrieb erfolgen.

Feuerwehrführerschein
Der Feuerwehrführerschein ist kein eigener Führerschein, für den du erneut eine theoretische Prüfung absolvieren musst. Er gilt als besondere Erweiterung des Klasse B Führerscheins für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehrorganisationen. 
Nach dieser im Jahre 2009 beschlossenen Regelung dürfen die Betroffenen nun auch Einsatzahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse inklusive Anhänger steuern. Das ist im Normalfall nur mit dem Klasse C1 Führerschein möglich. 
Ladungssicherung

Seminar zur Sensibiliesirung für die vorschriftsmäßige Güterbeförderung.

Sie wollen Waren oder Lasten sicher mit dem LKW, Kleintransporter, Pritschenfahrzeug oder PKW/Anhänger transportieren? Bei jeder Geschwindigkeits- und Richtungsänderung eines Fahrzeugs treten Kräfte auf, welche die Ladung zum Verrutschen, Verrollen, Umfallen oder Herabfallen bringen können.
Zeitmangel, falsche Ausrüstung oder fehlendes Wissen führen dazu, dass viel zu oft Handwerker oder Fahrer von Speditionen die Straße mit unzureichend befestigter Ladung befahren.